Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Software beAV

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Kerstin Eller, Schulstraße 28, 56479 Neunkirchen (nachfolgend „Anbieter") und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde") über die zeitlich befristete Überlassung der Software beAV.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er die Software ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die entgeltliche, zeitlich befristete Überlassung der Software beAV als On-Premise-Lösung zur Nutzung auf der vom Kunden selbst betriebenen Infrastruktur.

(2) Der Anbieter schuldet ausschließlich die Bereitstellung der Software in der vereinbarten Version. Eine bestimmte Beschaffenheit oder Eignung für einen bestimmten Zweck wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

(3) Der Anbieter erbringt keine Hosting-, Administrations-, Betriebs-, Support- oder Sicherheitsleistungen. Eine Überlassung des Quellcodes erfolgt nicht.

§ 3 Funktionsumfang und Grenzen der Software

(1) Die Software beAV stellt ein technisches Hilfsmittel zur Unterstützung betrieblicher Abläufe dar. Sämtliche Funktionen der Software – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Berechnungen, Auswertungen, Summenbildungen, Kalkulationen, Datenverarbeitung, Dokumentenerstellung, Zeiterfassung, Auftragsverwaltung und alle sonstigen gegenwärtigen oder zukünftigen Funktionen – dienen ausschließlich der Unterstützung des Kunden und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder Anwendbarkeit auf den konkreten Anwendungsfall des Kunden.

(2) Die Software bildet allgemeine Logiken und Standardverfahren ab. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass diese den gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Anforderungen, tarifvertraglichen Regelungen, branchenspezifischen Standards, buchhalterischen Grundsätzen oder individuellen betrieblichen Vereinbarungen des Kunden entsprechen.

(3) Die Software ersetzt in keinem Fall eine fachkundige Beratung, insbesondere keine steuerliche, rechtliche, buchhalterische, arbeitsrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Ergebnisse, Ausgaben, Berechnungen, Dokumente und Auswertungen der Software eigenverantwortlich auf Richtigkeit und Anwendbarkeit zu prüfen und diese gegebenenfalls durch geeignete Fachpersonen (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Lohnbuchhalter) verifizieren zu lassen.

(4) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Verwendung der Software und ihrer Ergebnisse. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, Nachteile oder Folgen jeglicher Art, die daraus entstehen, dass der Kunde:

(5) Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Funktionen der Software, unabhängig davon, ob diese in diesem Vertrag, in Produktbeschreibungen oder anderweitig ausdrücklich benannt sind oder nicht.

§ 4 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch Abschluss eines gesonderten Lizenzvertrags oder durch Annahme eines Angebots des Anbieters unter Einbeziehung dieser AGB zustande.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software ein.

(2) Der Nutzungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Lizenzvertrag. Das Nutzungsrecht ist auf den eigenen Geschäftsbetrieb des Kunden beschränkt.

(3) Es ist dem Kunden untersagt, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu verändern, zu bearbeiten, abgeleitete Werke zu erstellen oder Dritten zugänglich zu machen, soweit dies nicht zwingend für den vertragsgemäßen Gebrauch erforderlich ist.

(4) Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung oder sonstige Rückentwicklung der Software sowie das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen sind unzulässig, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (insbesondere § 69e UrhG) etwas anderes erlauben.

§ 6 Technische Mindestanforderungen

(1) Der Betrieb der Software setzt folgende technische Mindestanforderungen voraus:

(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Software auf Systemen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen oder veraltete bzw. nicht mehr unterstützte Softwareversionen verwenden.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die eingesetzte Infrastruktur regelmäßig zu aktualisieren und auf einem sicherheitstechnisch aktuellen Stand zu halten.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für Installation, Betrieb, Konfiguration, Wartung sowie Datensicherung der Software selbst verantwortlich.

(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für den Betrieb und die Absicherung der für die Software erforderlichen Infrastruktur, insbesondere Webserver, Datenbanksysteme, Speicher- und Dateidienste, Netzwerk-, Firewall- und Zugriffskonfiguration sowie Verschlüsselungs- und Authentifizierungsmechanismen (z. B. SSL/HTTPS, VPN).

(3) Der Kunde hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur IT-Sicherheit zu treffen und diese regelmäßig zu überprüfen. Dies umfasst insbesondere den Schutz vor unbefugtem Zugriff, den Einsatz aktueller Sicherheitssoftware sowie die zeitnahe Installation von Sicherheitsupdates für alle Systemkomponenten.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige und dem Stand der Technik entsprechende Datensicherungen durchzuführen. Empfohlen wird mindestens eine tägliche Sicherung der Datenbank und wöchentliche Sicherung der Dokumentenablage.

(5) Der Kunde bestätigt im Rahmen der Installation oder Inbetriebnahme der Software ausdrücklich, dass er die vorgenannten Pflichten und Verantwortlichkeiten zur Kenntnis genommen und übernommen hat. Diese Bestätigung wird vom Anbieter dokumentiert und gespeichert.

§ 8 Software-Updates

(1) Der Anbieter kann nach eigenem Ermessen Updates, Fehlerbehebungen oder Sicherheitspatches für die Software bereitstellen. Ein Anspruch des Kunden auf Bereitstellung von Updates besteht nicht.

(2) Bereitgestellte Sicherheitsupdates sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung, zu installieren.

(3) Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Installation bereitgestellter Sicherheitsupdates, haftet der Anbieter nicht für Schäden, die bei rechtzeitiger Installation vermieden worden wären.

(4) Der Anbieter wird den Kunden über sicherheitsrelevante Updates in geeigneter Weise informieren (z. B. per E-Mail oder über die Software selbst).

§ 9 Abgrenzung der Verantwortlichkeiten

(1) Der Anbieter stellt ausschließlich die Software bereit und hat keinen Zugriff auf die Systeme, Daten oder Dokumente des Kunden.

(2) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Verfügbarkeit, Sicherheit, Konfiguration oder rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden betriebenen Infrastruktur.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, Datenverluste, Sicherheitsvorfälle oder Datenschutzverletzungen, die auf eine unsachgemäße oder unzureichende Konfiguration, Absicherung, Wartung oder Datensicherung der vom Kunden betriebenen Systeme zurückzuführen sind.

§ 10 Datenschutz und Datenverarbeitung

(1) Die Software wird als On-Premise-Lösung ausschließlich auf der Infrastruktur des Kunden betrieben. Der Anbieter hat weder Zugriff auf die Systeme des Kunden noch auf die dort gespeicherten oder verarbeiteten Daten.

(2) Eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO findet nicht statt, da der Anbieter keine personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.

(3) Der Kunde ist alleiniger datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für sämtliche personenbezogenen Daten, die er mittels der Software verarbeitet, speichert oder übermittelt.

(4) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, alle datenschutzrechtlichen Anforderungen einzuhalten, insbesondere hinsichtlich Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Information der Betroffenen, Datensicherheit, Dokumentation und der Wahrung von Betroffenenrechten.

(5) Die Software bietet Funktionen zur Anonymisierung von Mitarbeiterdaten und Adressen. Die Nutzung dieser Funktionen obliegt dem Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die datenschutzrechtliche Konformität der vom Kunden durchgeführten Datenverarbeitung.

(6) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den Kunden gegen den Anbieter geltend gemacht werden.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist der Höhe nach begrenzt auf den Betrag der vom Kunden für das jeweilige Vertragsjahr tatsächlich gezahlten Vergütung (netto). Dies gilt als Höchstbetrag für sämtliche Schadensfälle eines Vertragsjahres insgesamt, nicht je Schadensfall.

(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(5) Eine Haftung für Datenverluste besteht nur im Umfang des Aufwands, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.

(6) Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

§ 12 Gewährleistung

(1) Der Kunde hat die Software unverzüglich nach Installation zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Installation, anzuzeigen.

(2) Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Anbieter nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern.

(3) Eine weitergehende Gewährleistung, insbesondere für die dauerhafte Fehlerfreiheit der Software oder ihre Eignung für einen bestimmten Zweck, besteht nicht. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Fehler, die durch unsachgemäße Bedienung, Eingriffe des Kunden oder Betrieb auf nicht den Mindestanforderungen entsprechenden Systemen verursacht wurden.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Lizenzvertrag.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB oder des Lizenzvertrags verstößt und diesen Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb von 14 Tagen abstellt.

§ 14 Folgen der Vertragsbeendigung

(1) Mit Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, erlöschen sämtliche dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an der Software.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende alle Kopien der Software sowie zugehörige Materialien vollständig und unwiederbringlich zu löschen und dies dem Anbieter auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.

(3) Die vom Kunden mittels der Software erstellten oder gespeicherten Daten verbleiben beim Kunden. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Vertragsende eine Sicherung seiner Daten in einem geeigneten Format durchzuführen.

(4) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, dem Kunden nach Vertragsende bei der Datenmigration zu unterstützen oder Daten in einem bestimmten Format bereitzustellen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (56479 Neunkirchen).

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Januar 2026 | Version: 2026.01
© beAV - Bernd Eller, Schulstraße 28, 56479 Neunkirchen